Anmeldung

Falls Sie den Informationsabend versäumt haben, finden Sie hier die Präsentation: Infoabend 2023 VSK & 1. Klassen

 

Anmeldezeitraum für die 1. Klasse:
8. Januar bis 26. Januar 2024
Die Briefe für die Einschulung in Klasse 1 werden im Dezember an die Familien mit schulpflichtigen Kindern verschickt.

 

Anmeldezeitraum für die VSK im Rahmen der Viereinhalbjährigen-Vorstellung
1. November 2023 bis 26. Januar 2024
Die Eltern werden von uns persönlich mit einem Einladungsschreiben zur 4,5-jährigen Vorstellung eingeladen.

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Anmeldung für die 1. Klasse

Anmeldezeitraum für Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2024

8. Januar bis 26. Januar 2024            

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Einladungsschreiben und ausgefüllten Anmeldebogen. Beides erhalten Sie per Post; den Anmeldebogen finden Sie hier als Download: Anmeldung Klasse 1 
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde oder  Auszug aus dem Familienbuch
  • Personalausweis oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
  • Impfausweis Ihres Kindes (Nachweis Masernimpfschutz – weitere Infos finden Sie hier
  • Ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
  • Nach Möglichkeit ein Passfoto
  • Eine Bescheinigung über letzte altersgemäße Vorsorgeuntersuchung (die sogenannte U9-Untersuchung)

A l l e Kinder, die in Hamburg wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg haben, sind anzumelden. Das gilt auch für diejenigen Kinder,

  • die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die während der Meldezeit vorübergehend ortsabwesend oder im Krankenhaus sind,
  • die in ihrer sprachlichen, körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind.

Die Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2024 finden Sie hier zum Download. 

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Anmeldung zur Vorschule

Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2023/2024:

ab 1. November 2023 bis 26. Januar 2023

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Den ausgefüllten Anmeldebogen (den Anmeldebogen „Vorstellung Grundschule und Anmeldung VSK“ finden Sie hier als Download: Vorstellung und Anmeldung VSK
  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder den Geburtsschein, die Abstammungsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch
  • Den Personalausweis eines Sorgeberechtigten oder (falls Sie ausländischer Staatsangehörigkeit sind) Ihren Pass oder Passersatz
  • Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung – weitere Infos finden Sie hier
  • Ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
  • Nach Möglichkeit ein Passfoto
  • Eine Bescheinigung über letzte altersgemäße Vorsorgeuntersuchung (die sogenannte U9-Untersuchung)

Die Bekanntmachung „Vorschulklassen für das Schuljahr 2024/25“ finden Sie hier 

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Viereinhalbjährigen-Vorstellung

Alle Kinder, die 2025 schulpflichtig werden, also in der Zeit zwischen dem 02.07.2018 und dem 01.07.2019 geboren sind, werden mit Ihren Eltern zu einem Gespräch eingeladen. Die Einschätzung der altersgemäßen Entwicklung Ihres Kindes erfolgt durch die regional zuständige Schule. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, diese Kinder bei der für die Wohnung zuständigen Schule persönlich vorzustellen. Die Kinder werden in der  hierfür zuständigen Schule vorgestellt.

Bei der Vorstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Einladungsschreiben und  ausgefüllter Anmeldebogen (Anmeldebogen hier als Download: AS 22a vorstellung-grundschule 06.2023 Blanko
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch,
  • Personalausweis oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
  • ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge.
  • Bescheinigung über die letzte altersgemäße ärztliche Vorsorgeuntersuchung (gelbes Untersuchungsheft für Kinder mit Nachweis der U 8- bzw. U 9-Untersuchung) oder ein Hinweis des Arztes,
  • Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung – weitere Infos finden Sie hier
  • ggf. Gutachten oder Berichte über den Entwicklungsstand des Kindes

A l l e   Kinder, die in Hamburg wohnen, sind vorzustellen. Das gilt auch für diejenigen Kinder,

  • die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und/oder
  • die in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind.

Kinder, die im Vorstellungszeitraum vorübergehend ortsabwesend oder im Krankenhaus sind, sind zu einem späteren Zeitpunkt vorzustellen. Die Eltern werden gebeten, einen gesonderten Vorstellungstermin mit der Schule zu vereinbaren.