Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Downloads zu den Themen:
- Schule & Corona
Aktuelle Information der BSB zum Umgang mit Atemwegs erkrankten Schülerinnen und Schülern (vom 12.10.2023)
Seitens der BSB wird noch einmal bestätigt, dass Kinder und Jugendliche von ihren Eltern am ersten Tag der Erkrankung in der Schule krank gemeldet werden müssen, es aber keine Attestpflicht oder gar eine Pflicht zur „Gesundschreibung“ gibt.Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Den aktuellen Corona-Hygieneplan für alle Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg (33. überarbeitete Fassung, gültig ab 29. November 2022) finden Sie hier. Die Schule Eulenkrugstraße übernimmt diesen Plan 1:1
In dieser Fassung wird die Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung der FHH berücksichtigt, die nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen nur noch sehr wenige Einschränkungen beinhaltet.
Unverändert gilt, dass nach einem positiven Test eine fünftägige Absonderung („Isolation“) verpflichtend ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein selbst durchgeführter Schnelltest oder ein Befund in einer Teststelle ein positives Ergebnis gezeigt hat. Ein positiver Test zu Hause oder in der Schule zieht die Pflicht zur Isolation nach sich. Es entfällt die bislang bestehende Pflicht, einen positiven Selbsttest durch einen offiziellen Test in einem Testzentrum bestätigen zu lassen.Diese Regelung des hamburgischen Landesrechts gilt übrigens unabhängig vom Wohnsitz der betroffenen Person, also auch für Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Natürlich erlegt das hamburgische Landesrecht ihnen keine Pflicht zur Isolation in Schleswig-Holstein auf, die Schulen in der FHH dürfen sie aber nicht betreten.
Angepasst wurde darüber hinaus die Regelung zu den Luftfiltern. Diese können im Ausnahmefall dann genutzt werden, wenn ein Raum nicht ausreichend gelüftet werden kann. Angesichts der allgemeinen Infektionslage sind die Quer- und Stoßlüftung sowie die Hinweise für die persönliche Hygiene – insbesondere das gründliche Händewaschen sowie die Husten- und Niesetikette – besonders zu beachten.
Wie immer sind die Änderungen gelb unterlegt, damit Sie sie schneller nachvollziehen können.
Bitte beachten Sie auch den Link zur FAQ-Seite der Stadt Hamburg:
https://www.hamburg.de/faq-corona/13679646/corona-faqs/ - Masern:
Info Masernschutzgesetz - Kopfläusen:
Vorgehen Kopflausbefall - Krätze:
Merkblatt Krätze und
Hygiene-Checkliste Krätze - Infektionsschutz
Merkblatt Infektionsschutz